Sicher fliegen rund um unsere Testgebiete
AIRlabs Austria betreibt spezialisierte Testgebiete für die sichere Erprobung unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS). Unsere Infrastrukturen stehen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, um innovative Technologien und Einsatzszenarien unter realen Bedingungen zu testen: von Drohnentransporten über Umweltmonitoring bis hin zu Anwendungen im Katastrophenschutz.
Damit diese Testflüge sicher und koordiniert ablaufen können, ist es notwendig, den Luftraum in diesen Gebieten temporär einzuschränken. Diese Einschränkungen werden durch sogenannte NOTAMs (Notice to Airmen) bekannt gegeben.
Verantwortung im Luftraum
Gemeinsam für sichere Innovation
Ein NOTAM ist eine behördliche Mitteilung, welche beispielsweise über aktuelle Einschränkungen im Luftraum informiert.
Wenn eines unserer Testgebiete aktiviert ist, darf es nicht ohne vorherige Genehmigung überflogen oder durchquert werden – weder von Drohnen noch von bemannten Luftfahrzeugen.
Ausgenommen hiervon sind natürlich: Einsatzflüge gemäß § 145 Luftfahrtgesetz; Militärischer operationeller Flugverkehr gemäß § 145a Luftfahrtgesetz; Such-, Ambulanz- und Rettungsflüge; Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen, welche zu sicherheitspolizeilichen oder strafprozessualen Zwecken eingesetzt werden und Flüge mit folgenden unbemannten Luftfahrzeugen, unter Einhaltung der Bedingungen betreffend Anmeldung und Aktivierung.
Routenplanung
Bei der Planung Ihrer Flugroute sollten Sie stets prüfen, ob es aktive NOTAMs für bestimmte Lufträume entlang Ihrer Strecke gibt – insbesondere im Umfeld von Testgebieten wie jenen von AIRlabs Austria. Diese werden zeitlich begrenzt aktiviert und sind im Luftfahrtsystem als temporär gesperrte Lufträume geführt.
Ein Einflug in einen aktivierten Testbereich – auch unbeabsichtigt – stellt ein Sicherheitsrisiko dar und kann rechtliche Konsequenzen haben. Bitte berücksichtigen Sie NOTAMs daher frühzeitig in Ihrer Flugvorbereitung und meiden Sie betroffene Gebiete während der Aktivierungszeiten.
Testgebietsinformationen auf einen Blick
01
Steinalpl
Luftraum: LO R 9
AMSL: GND – 7500 ft
Aktivierung möglich: Mo-Fr BCMT-ECET (ausg. Feiertage)
Frequenz: 122.175 MHz („Steinalpl“)
02
Reichersberg
Luftraum: LO R 10
AMSL: GND – 4000 ft
Aktivierung möglich: Mo-Fr BCMT-ECET (ausg. Feiertage)
Frequenz: 122.175 MHz („Reichersberg“)
03
Frauschereck
Luftraum: LO R 11
AMSL: GND – 3500 ft
Aktivierung möglich: Mo-Fr BCMT-ECET (ausg. Feiertage)
Frequenz: 122.175 MHz („Frauschereck“)
04
Hochkar
Luftraum: LO R 12
AMSL: GND – 7500 ft
Aktivierung möglich: Mo-Fr BCMT-ECET (ausg. Feier- und Fenstertage)
Frequenz: 122.175 MHz („Hochkar“)
Fliegen mit Drohne – was ist zu beachten?
In Österreich ist die Registrierung von Drohnenbetreiber:innen bei Austro Control verpflichtend, sobald eine Drohne ein Abfluggewicht von 250 Gramm oder mehr aufweist.
Aber auch leichtere Drohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden, wenn sie bestimmte technische Merkmale erfüllen – etwa wenn sie mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kameras) ausgestattet sind oder bei einem Aufprall auf eine Person eine kinetische Energie von über 80 Joule erzeugen können (z. B. besonders schnelle Drohnen).
Eine vollständige Übersicht der registrierungspflichtigen Drohnen sowie der Ausnahmen finden Sie auf der Website der Austro Control.
Fliegen mit Drohne – Führerschein?
Der Drohnenführerschein (A1/A3) ist ebenso für alle verpflichtend, die mit Drohnen ab 250 Gramm fliegen wollen. Es handelt sich um einen kostenlosen Online-Kurs mit Prüfung, der von Austro Control bereitgestellt wird. Für Flüge in der Kategorie A2 ist zusätzlich ein A2-Kompetenznachweis erforderlich.
Wichtig: Der Drohnenführerschein ist bei jedem Flug mitzuführen – entweder in ausgedruckter Form oder elektronisch (z. B. am Smartphone).
UAS-Flüge
Anmeldung & Aktivierung
Während der Aktivierung durch AIRlabs ist die Nutzung der Lufträume für andere Luftverkehrsteilnehmende grundsätzlich nicht möglich. Alle Flüge innerhalb der aktivierten Testgebiete werden über AIRlabs koordiniert – im Rahmen konkreter Projekte oder beauftragter Testflüge. Die dafür reservierten Lufträume werden von AIRlabs mittels NOTAM gesperrt.
Zuwiderhandlungen: Einflug oder Betrieb in einem aktivierten Testgebiet ohne Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß § 169 Luftfahrtgesetz geahndet.
Warum das wichtig ist!
Verantwortung
Immer wieder kommt es – meist unbeabsichtigt – zu Einflügen in temporär gesperrte Lufträume. Auch wenn bisher keine Unfälle aufgetreten sind, können solche Situationen ernsthafte Risiken für Testcrews, Flugsysteme und andere Luftraumnutzer:innen darstellen.
Mit Aufmerksamkeit, Verantwortung und guter Vorbereitung leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den Fortschritt in der Luftfahrt.
Sie haben Fragen zu einem bestimmten Testgebiet, wünschen weiterführende Infos oder möchten über Ihre Erfahrungen berichten?