By Yvonne Gerster
1. August 2024

Technischer Projektbericht: „Drohneneinsatz in der Nähe von Flughäfen: Herausforderungen und Chancen

Projektnummer: 8.802.50007

Autor:innen:
AIRlabs Austria GmbH

Drohneneinsatz in der nähe von flughäfen – Sicherheit hat oberste Priorität

Der Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist ein komplexes Unterfangen, das sowohl gesetzliche Hürden als auch vielversprechende Möglichkeiten mit sich bringt. Die Gesetzgebung rund um den Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist streng und aus gutem Grund. Die Sicherheit des Luftverkehrs hat oberste Priorität, und daher müssen strenge Regeln eingehalten werden. Flughäfen sind sensible Bereiche, und unbemannte Luftfahrzeuge können potenziell gefährlich sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß betrieben werden. 

Projektziel: Ermittlung von Anforderungen einer Befliegung am Flughafen Graz

Trotz der Herausforderungen können Blaulichtorganisationen und Flughafenbetreiber von Drohneneinsätzen profitieren. Bei Rettungseinsätzen können Drohnen einen schnellen Überblick über die Situation verschaffen, vermisste Personen lokalisieren, Unfallstellen aus der Luft erkunden und wertvolle Informationen für die Einsatzleitung liefern. Flughafenbetreiber können Drohnen für die Kontrolle der Pistenbefeuerung verwenden, um mögliche Defekte oder Ausfälle zu erkennen. Auch die Inspektion des Flughafenzaunes auf Beschädigung kann mit Drohnen erfolgen. Ziel ist daher, die Anforderungen für eine Befliegung am Flughafen Graz zu ermitteln. 

Projektergebnisse: „Spezifische“ Ermittlung der Anforderungen einer BVLOS-Befliegung

Der Flughafen Graz und AIRlabs Austria haben in einem gemeinsamen Projekt die Anforderungen für den Drohneneinsatz am Flughafen Graz untersucht. Konkret wurde das Szenario einer Zaunbefliegung herangezogen. Dabei wurden sowohl bodenspezifische als auch luftspezifische Anforderungen für eine BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)-Befliegung in der Drohnenkategorie “Spezifisch” ermittelt. 

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Projekt sind: 

  1. Stakeholder-Involvierung: Vor der Durchführung von Drohnenflügen müssen wichtige Interessengruppen wie der ÖAMTC, die General Aviation, Segelflugvereine, Fallschirmspringer und die Flughafensicherheit informiert werden. 
  1. Bewilligung seitens zuständiger Behörde: Eine positive Bewilligung für die Drohnenkategorie „Spezifisch“ gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie die Durchführung von Flügen unbemannter Luftfahrzeuge in Sicherheitszonen eines Flugplatzes gemäß § 18 Abs. 4 LVR 2014 durch die zuständige Behörde ist erforderlich. Im speziellen muss auch auf die Voraussetzung für Enhanced Containment geachtet werden. 
  1. Flugfreigabe und Rollbahnquerungen: Die Freigabe für den Flug und die Querung von Rollwegen erfolgt über die Austro Control Dronespace App in Absprache mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle. 
  1. Sicherheitskontrolle: Falls die Drohne zwischenlanden musste, muss eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden, bevor diese in den sensiblen Bereich einfliegt. 

Die gewonnenen Erkenntnisse können jederzeit von AIRlabs-Partnern genutzt werden, um Zeit und Kosten bei der Planung und Durchführung von Drohnenbefliegungen im Flughafenumfeld zu sparen. 

Bildrechte ©Flughafen Graz Betriebs GmbH

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