By airlabs
6. Dezember 2021

Projektnummer: 8.802.50004 (GOF2.0 Tests am Flughafen Klagenfurt)

Involvierte Kooperationspartner:

Frequentis AG

Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mbH

AIRlabs Austria GmbH

Projektbeschreibung/Methoden:

Mit der Zunahme an unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) und Lufttaxis auf dem schnell wachsenden Drohnenmarkt entsteht die Notwendigkeit, Technologien und Rahmenbedingungen für ihre sichere Koexistenz mit bemannten Flugzeugen zu entwickeln.

Das SESAR JU Projekt „GOF 2.0 Integrated Urban Airspace Validation“, mit einem Konsortium von 15 Mitgliedern, konzentriert sich auf die sichere und nachhaltige Integration von unbemannten Luftfahrzeugen und Lufttaxis im städtischen Luftraum.

AIRlabs unterstützt das Konsortium Testflügen im Rahmen des GOF2.0 Projektes am Flughafen Klagenfurt zu ermöglichen. Dabei wird insbesondere von Artikel 13 des geltenden EASA-UAS-Regulativs Gebrauch gemacht werden, um ein bereits bewilligtes UAS-Szenario, in einem anderen Mitgliedsstaat, durchführen zu können. Dazu wird die bewilligte SORA von AIRlabs gesichtet und die lt. Artikel 13 notwendigen Daten dahingehend adaptiert, dass die geplante Mission von der nationalen Behörde (hier: Austro Control) bewilligt und die Flüge ermöglicht werden.

Ergebnisse/Dissemination:

Im Zuge dieses Projektes wurden umfassende Erfahrungen gesammelt bzw. Knowhow betreffend Cross-Border-Operationen laut Artikel 13 des geltenden UAS-Regulatives aufgebaut. Durch das aufgebaute Knowhow nimmt AIRlabs eine Vorreiterrolle im Kontext der UAS-Zulassung ein und ist in der Lage ein breiteres, niederschwelligeres und innovativeres Spektrum an Bewilligungsunterstützung anzubieten. 

In Artikel 13 VO (EU) 2019/947 geht es um grenzüberschreitende Drohnen-Operationen oder Operationen außerhalb des Registrierungsstaates.

Dies läuft in der „Specific“ Kategorie wie folgt ab:

  • Anträge für eine Bewilligung der Kategorie „Specific“ sind bei der Behörde des Registrierungsstaats einzureichen.
  • Anträge von Firmen außerhalb Österreichs, welche keine Bewilligung von der jeweils zuständigen nationalen Behörde haben, werden aufgrund fehlender Zuständigkeit abgewiesen.
  • Nötige Unterlagen
    • Kopie der Betriebserlaubnis bzw. Kopie der Zulassungsbedingungen (LUC)
    • Standort(e) des beabsichtigten Betriebs, einschließlich der aktualisierten Minderungsmaßnahmen, falls erforderlich, die spezifisch für den lokalen Luftraum, die Gelände- und Bevölkerungseigenschaften und die klimatischen Bedingungen sind.

Weitere Disseminationsmaßnahmen sind bei Durchführung der GOF2.0-Flüge in Klagenfurt geplant bzw. möglich.

Verbundenes Forschungsprojekt:

SESAR JU project “GOF 2.0 Integrated Urban Airspace Validation”

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