By olah
31. Juli 2023

Am 11. Mai 2023 fand in den Räumlichkeiten der Kanzlei SCWP in Graz der vierte AIRlabs-ExpertInnenworkshop mit VertreterInnen aus Industrie und Forschung, diesmal gemeinsam organisiert von AIRlabs, SCWP und dem ACstyria, statt.

Die Diskussion zum Drohnenrecht behandelte verschiedene Aspekte, darunter die nun schlagende U-Space Verordnung auf europäischer Ebene, die unterschiedliche Vorgehensweise der EU-Mitgliedsstaaten bei der Anwendung von NOTAMs, der grenzüberschreitenden Anwendung von SORAs und das Luftfahrt-Recht mit ExpertInnen aus Industrie und Forschung. Es wurde u.a. festgehalten, dass Norwegen beispielsweise kaum Lufträume sperrt, sondern über Drohnenflüge mittels NOTAM informiert wird. Bereits die Grenze zur Schweiz weist hinsichtlich Drohnenrecht Ausnahmen auf und zeigt Unterschiede zu den EASA Vollmitgliedsländern.

Die U-Space Verordnung regelt den U-Space in der EU, jedoch ist nicht festgelegt, nach welchem Recht in den jeweiligen Ländern bzw. auch länderübergreifend sich dieser richtet. Weitere Beispiele von rechtlich noch auszuformulierenden Drohnenflugmissionen beinhalten internationale Gewässer außerhalb des EU-Rechts. Es gibt Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern, insbesondere in Grenzregionen.

Die ExpertInnen diskutierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Akkreditierung von U-Space-Service-Provider Anbietern und die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Flügen. Es wurde betont, dass ein überstaatliches Rechtskonstrukt erforderlich ist, um einheitliche Standards im Unionsrahmen zu setzen und die Dienstleistungen der U-Space-Service-Provider zu gewährleisten. Die Frage nach der Zuständigkeit und dem Besitz des U-Space wurde ebenfalls aufgeworfen.

Es wurde auch über die Bedeutung von positiver Wahrnehmung von Drohneneinsätzen gesprochen, um die öffentliche Unterstützung zu stärken. Die Notwendigkeit der Einbeziehung der Bevölkerung und die Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten durch U-Space Prototyp-Projekte wurden betont.

Zusammenfassende Aussagen:
  1. Es gibt keine praktischen Hilfestellungen zum Beispiel für grenzüberschreitende Sicherheitszonen aus dem SORA Prozess oder für den Überflug internationaler Gewässer außerhalb des EU-Rechts.
    In welchem Recht bewegt man sich, wenn man auf internationale Gewässer innerhalb dieser Zonen trifft, die nicht dem EU-Recht unterliegen?
  2. Rechtsunsicherheit und Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Flügen.
    Die Frage der Rechtswahl im U-Space und die Komplexität der Akkreditierung von Service Providern stellen Herausforderungen dar.
  3. Notwendigkeit eines überstaatlichen Rechtskonstrukts für einheitliche Standards und Dienstleistungen.
    – Wer stellt sicher, dass z.B. in Slowenien dieselben Services angeboten werden wie in Österreich? Wenn diese nicht gegeben sind, endet der Service dann an der Grenze?
    – Es besteht die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass U-Space Service Provider in verschiedenen Ländern den gleichen Stand haben und Dienste nahtlos an den Grenzen angeboten werden.
    – Good-Practice Beispiele für grenzüberschreitende U-Spaces wären wünschenswert.
  4. Um die Dringlichkeit der Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten in Österreich aufzuzeigen, könnte ein Prototyp-Projekt für die U-Space Implementierung helfen und die Entwicklung eines Standard-Szenarios einen wirtschaftlichen Vorteil bringen.
  5. Die Bedeutung der öffentlichen Unterstützung und positiven Darstellung von Drohneneinsätzen bei der Bevölkerung ist groß.

Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die erfolgte Diskussion zum Drohnenrecht geben und auf die Herausforderungen und offenen Fragen in Bezug auf U-Spaces und internationale Zusammenarbeit hinweisen.

Wir danken Herrn Krenn und Herrn Mittelbach (ACstyria), Frau Pichler und Herrn Höfer (SCWP), Herrn Ehrenhöfer (Forstbetrieb Mayr-Melnhof-Saurau) sowie den weiteren externen KooperationspartnerInnen für die Teilnahme!

Für Rückfragen, Kommentare oder auch Zusammenarbeitswünsche in diesem Themenbereich steht das Team der AIRlabs Austria jederzeit gerne zur Verfügung!

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